Besuch bei Egon 02.05.2014

Gestern, am 2.Mai waren wir wieder in der JVA Neubrandenburg. Im Gegensatz zum letzten mal, sah Egon erstaunlich gesund und gutgelaunt aus. Er hat nun endlich die Zeit, sich mit Dingen zu beschäftigen, für die er sonst nie die Möglichkeit hatte.
Gezwungenermaßen schärft das den Blick für das Wesentliche.
Hier noch ein Kommentar von ET:
„Freunde,
zuerst möchte ich mich bei all denen bedanken, die mich in dieser Situation unterstützt haben.Glaubt mir – es wird nicht vergessen werden.
Vielen Dank an alle, die für den Anwalt gespendet haben – auch das wird nicht vergessen.
Was wir jetzt erleben, ist die Eskalation des EMF-Krieges, die Potenzierung aller Krankheiten, die durch EMF ausgelöst werden.
Achtet auf die Tagespresse, sie werden es uns ankündigen!!!
Bald beginnen die Manöver in der Ostsee, dann wird das, was den US-Zerstörer im Schwarzen Meer passierte (SU-24), die Anlage in Rostock-Marlow-LOIS treffen.
Wenn das passiert, gibt es für viele ein böses Erwachen!
Um die ist es dann nicht schade, sondern um die, die erkennen wollen oder noch auf der Suche sind.
Vor allem aber um die Kinder und Heranwachsenden. Sie sind die Zukunft unseres Volkes und wir haben verdammt nochmal die Pflicht, sie zu beschützen!!!
Deshalb: immer und immer wieder:
Schützt euch und euer Kinder Hirn, Geist und Leben!
DAFÜR durfte ich wissen!

LG und der Schöpfung vepflichte. Euer E.T.“

Spendenkonto:

Wilfried Schoenke 

Kontonummer: 100400521 BLZ: 15061618 Raiffa Seenplatte

Verwendungszweck:  Spende für Egon/Anwalt

Iban DE03150616180100400521

BIC GENODEF1WRN

oder per PayPal:

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Ein Gedanke zu „Besuch bei Egon 02.05.2014

  1. Ich halte den Notwehrparagraphen § 32 StGB Absatz 2 für absolut weltfremd!
    Wenn man jemanden angreift und den Angegriffenen damit zwingt, seine Gesundheit oder gar sein Leben zu verteidigen, dann darf der Angreifer kein Recht darauf haben, dass man als Verteidiger noch Rücksicht auf ihn nehmen muss!
    Zumal ein einfaches Wegstoßen schon dazu führen kann, dass der Angreifer nach hinten umfällt und so hart mit den Kopf aufschlägt, dass er an den Folgen stirbt!
    Der Notwehrparagraph in seiner jetzigen Form führt nur dazu, dass sich alle zum Kampfsportler ausbilden lassen, um sich wie Straßenköter prügeln zu können. Wer dazu nicht in der Lage ist, z. B. aus gesundheitlichen Gründen oder weil er zu alt ist, um sich zu wehren, hat Pech gehabt.
    Wer jemanden angreift, sollte damit immer rechnen müssen, sein Leben zu verlieren. Und welche Waffen der Verteidiger einsetzt, sollte ausschließlich ihm überlassen bleiben. Nur dann wird das Risiko für den Angreifer so hoch, dass er es sich zweimal überlegt, überhaupt anzugreifen!
    Darum muss der Absatz 2 im Paragraphen gestrichen werden!
    Jeder soll das Recht haben, einen Angreifer mit maximaler Gewalt abwehren zu dürfen! Ganz gleich, was dies für den Angreifer bedeutet! Nur dann hätten wir endlich Ruhe vor Gewalttätern!

    Gruß an Egon Tech. Man hat dir böse mitgespielt! Halte die Ohren steif!

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