
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hat Russland wegen der flächendeckenden Überwachung aller Mobiltelefone verurteilt. Russland verstoße mit der geheimen Telefonüberwachung gegen das Recht auf Privatsphäre und das Telekommunikationsgeheimnis, entschieden die Straßburger Richter am Freitag. Das Überwachungssystem diene offiziell zwar dem Schutz der Demokratie, könne sie in dieser Form aber „untergraben oder sogar zerstören“, rügten die Richter. Im russischen Recht fehlten zudem „ausreichende und wirksame Garantien“ gegen den Missbrauch der Lauschangriffe.
Geklagt hatte der Chefredakteur eines Verlagshauses aus St. Petersburg, der in Russland mit einer Klage gegen die Abhörpraktiken gescheitert war. Er hatte sich unter anderem darüber beschwert, dass die russischen Geheimdienste jedes Mobiltelefon abhören können, ohne sich vorher einen richterlichen Beschluss zu besorgen. Obwohl er nicht beweisen konnte, dass er auch selbst abgehört wurde, war er nach Auffassung der Straßburger Richter klageberechtigt, weil von den Abhörpraktiken alle Handynutzer in Russland betroffen seien.
Das russische Parlament hatte erst am Dienstag in erster Lesung einer gesetzlichen Neuregelung zugestimmt, nach der über die Gültigkeit internationaler Richtersprüche in Russland künftig fallweise entschieden werden soll. Eine überwältigende Mehrheit der Abgeordneten sprach sich für die Neuregelung aus, mit der das russische Verfassungsgericht beispielsweise das 2014 ergangene Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte über die Entschädigung ehemaliger Aktionäre des Erdölkonzerns Yukos im Umfang von 1,9 Milliarden Euro zurückweisen könnte.
Das Gesetz muss noch durch zwei weitere parlamentarische Lesungen gehen und wird erst wirksam, wenn Präsident Wladimir Putin es unterzeichnet. Der Generalsekretär des Europarats, Thorbjörn Jagland, nannte das Vorhaben aber bereits „problematisch“.
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte ist Moskau schon seit langem ein Dorn im Auge. Bis 2014 wandten sich fast 130.000 russische Bürger mit Beschwerden über mutmaßliche Menschenrechtsverletzungen an den Straßburger Gerichtshof. Von 1600 angenommen Klagen wurden 1500 zugunsten der Kläger entschieden. Allein im vergangenen Jahr wurde Russland in Straßburg 129 Mal verurteilt, unter anderem wegen der Verschleppung von Zivilisten in Tschetschenien, die seit Jahren verschollen sind und mutmaßlich getötet wurden.
LÜGE HASS VERLEUMDUNG satanisches TREIBEN, das nur von wenigen durchschaut wird,die Abartigkeit ist so gross, dass sich das menschliche Hirn dagegen streubt….real ist es aber definitiv…!!
OHNE SCHUTZ seid IHR ZOMBIES/BORGs erkennt es endlich und :
SCHÜTZT EUCH vor derartigem UNGEIST,das wird erst noch bitterer !!
SCHÜTZT EUCH !!
Für die,die mit gesundem VERSTAND diese kommende Zeit überleben wollen, sollte das
BABS-I-Komplexsystem
zur PFLICHT gehören !!
LG, der Schöpfung verpflichtet, “ET”
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