FREUNDE,
schaut hin,hört hin…eindeutiger gehts nicht,so gehen VASALLEN mit dem eigenen VOLK um…!!
“ Ein Sumpf zieht am Gebirge hin, verpestet alles schon Errungene, den faulen Pfuhl jetzt auszuziehen,das Letzte wär das Höchsterrungene…“ Geheimrat GOETHE ein Deutscher Dichter, falls vergessen…
“ VOLKES ZORN IST NICHT IMMER GERECHT “ !!
“Noch sitzt ihr da oben, ihr feigen Gestalten, vom Feinde bezahlt und dem Volke zum Spott. Doch einst wird wieder Gerechtigkeit walten, dann richtet das Volk und es gnade euch Gott.”Carl Theodor Körner (Deutscher Dichter)
Nach Dekadenz,Verkommenheit kommt der Crash,das ist GESETZMÄSSIGKEIT der GESCHICHTE !!
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NSA-Urteil
Deutschland darf Selektoren-Liste geheim halten
15.11.2016, 10:47 Uhr | dpa
Karlsruhe hat entschieden: Die Bundesregierung darf in der NSA-Spähaffäre die umstrittene Selektorenliste unter Verschluss halten. Eine Klage der Grünen und der Linken dagegen hatte keinen Erfolg.
Die Bundesregierung muss die geheime Liste mit den NSA-Spionagezielen nicht an den NSA-Untersuchungsausschuss herausgeben. Das hat das Bundesverfassungsgericht entschieden. Das Geheimhaltungsinteresse der Regierung überwiege das Informationsinteresse des Ausschusses, heißt es in dem Beschluss. Eine Herausgabe ohne Einverständnis der USA könne die Funktionsfähigkeit der Nachrichtendienste und damit die außen- und sicherheitspolitische Handlungsfähigkeit Deutschlands beeinträchtigen.
Regierung verweigerte Herausgabe
Geklagt hatten die Fraktionen von Linken und Grünen im Bundestag sowie die Obleute der beiden Parteien im Ausschuss. Auf der Liste stehen Suchmerkmale wie Telefonnummern, E-Mail- oder IP-Adressen, die der US-Geheimdienst NSA dem Bundesnachrichtendienst (BND) geliefert haben soll. Der BND soll den Amerikanern damit über Jahre geholfen haben, europäische Unternehmen und Politiker auszuforschen.
Die Bundesregierung hatte die Herausgabe der Liste verweigert. Stattdessen wurde mit Koalitionsmehrheit der Verwaltungsrichter Kurt Graulich als „Vertrauensperson“ bestellt. Dieser wertete die Liste aus und unterrichtete anschließend den Untersuchungsausschuss.
Aus dem Beschluss geht hervor, dass die Verfassungsrichter durch dieses Vorgehen das Recht des Ausschusses auf Vorlage nicht erfüllt sehen. Sie halten der Bundesregierung aber zugute, dass diese Auskünfte erteilt hat. Die Kenntnis der Selektoren sei „eher von allgemeinem politischen Interesse“ und „nicht in einem Maße zentral, um gegenüber den Belangen des Staatswohls und der Funktionsfähigkeit der Regierung Vorrang zu beanspruchen“.
WACHT auf und SCHÜTZT EUCH !!
SCHÜTZT EUCH vor derartigem UNGEIST,das wird erst noch bitterer !!
SCHÜTZT EUCH !!
Für die,die mit gesundem VERSTAND diese kommende Zeit überleben wollen, sollte das
BABS-I-Komplexsystem
zur PFLICHT gehören !!
LG, der Schöpfung verpflichtet, “ET”
mailto:etech-48@gmx.de
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