Das Abkommen zwischen Russland und Kasachstan über die Schaffung eines Einheitlichen regionalen Luftverteidigungssystem wurde der Staatsduma zur Ratifizierung vorgelegt
Quelle: http://news.kremlin.ru/acts/19582
7. November 2013, 16:10
Auf der Grundlage des Punktes «g» des Artikels 84 der Verfassung der Russischen Föderation und entsprechend dem Föderalen Gesetz « Über die internationalen Verträge der Russischer Föderation » hat Wladimir Putin der Staatsduma die Ratifizierung des Abkommens zwischen Russland und Kasachstan über die Schaffung des Einheitlichen regionalen Luftverteidigungssystems der Russischen Föderation und der Republik Kasachstan, das in Astana am 30. Januar 2013 unterschrieben worden ist, zur Ratifizierung zugeleitet.
Durch Verfügung des Präsidenten ist der Staatssekretär – der stellvertretende Verteidigungsminister, Nikolai Pankow, zum offiziellen Vertreter des Präsidenten bei der Beratung in den Kammern der Föderalen Versammlung zur Frage über die Ratifizierung des Abkommens ernannt worden.
Erläuterndes Dokument zum Projekt des föderalen Gesetzes « Über die Ratifizierung des Abkommens zwischen der Russischen Föderation und der Republik Kasachstan über die Schaffung eines einheitlichen regionalen Luftabwehrsystems zur Verteidigung der Russischen Föderation und der Republik Kasachstan »
Das Abkommen zwischen der Russischen Föderation und der Republik Kasachstan über die Schaffung eines einheitlichen regionalen Luftabwehrsystems zur Verteidigung der Russischen Föderation und der Republik Kasachstan (im Weiteren – das Abkommen) ist in Astana den 30. Januar 2013 unterschrieben worden.
Das Abkommen ist in Übereinstimmung mit dem Abkommen über die Schaffung eines vereinigten Luftabwehrsystems zur Verteidigung der Teilnehmerstaaten der Gemeinschaft unabhängiger Staaten vom 10. Februar 1995 und dem Beschluss des Rates für kollektive Sicherheit der Organisation des Vertrages über die kollektive Sicherheit über die Entwicklung und Vervollkommnung der Verteidigung des Luftraumes der Mitgliedsstaaten der Organisation des Vertrages über die kollektive Sicherheit vom 23. Juni 2005 ausgearbeitet worden.
Durch die Vorschriften des Abkommens werden die international-rechtlichen Grundlagen der Schaffung eines Einheitlichen regionalen Systems zur Verteidigung des Luftraumes der Russischen Föderation und der Republik Kasachstan (im Weiteren – Das einheitliche System der Luftraumverteidigung) aufgestellt, die einen Bestandteil des vereinigten Systems der Luftraumverteidigung der Teilnehmerstaaten der Gemeinschaft unabhängiger Staaten darstellen.
Die Realisierung des Abkommens wird es gestatten, die staatlichen Grenzen Russlands und Kasachstans im Luftraum zu festigen.
Der Aufbau und die Anwendung des Einheitlichen Systems der Luftraumverteidigung werden auf der Grundlage der Koordination der gemeinsamen Handlungen der Armeen (der Kräfte) des einheitlichen Systems der Luftraumverteidigung in friedlicher Zeit, bei Aufrechterhaltung ihrer unmittelbaren Unterordnung unter die nationalen Kommandos, des Einsatzes dieser Armeen (der Kräfte) nach dem einheitlichen Vorhaben und dem Plan in der Militärzeit, der Einheitlichkeit des Herangehens zur Bestimmung der Anforderungen an die Kampfbereitschaft und der Ausbildung der Armeen (der Kräfte), der Organisation ihrer operativen und Kampfvorbereitung verwirklicht.
Das Verzeichnis der Organe der Militärverwaltung, der Punkte der Verwaltung (die Kommandopunkte), der Verbände, der Einheiten und Truppenteile, die für den Bestand des einheitlichen Luftverteidigungssystem der Verteidigung ausgewählt sind, wird von den Verteidigungsministern Russlands und Kasachstans in einem 3-monatlichen Rhythmus ab dem Tag des Inkrafttretens des Abkommens gemeinsam bestätigt.
Die Armeen (die Kräfte) des einheitlichen Luftverteidigungssystems leitet der Befehlshaber, der nach dem Inkrafttreten des Abkommens zu diesem Amt vom Präsidenten der Russischen Föderation und dem Präsidenten der Republik Kasachstans auf Vorschlag der Verteidigungsminister Russlands und Kasachstans berufen wird.
In der Friedenszeit sind die Aufgaben, die dem einheitlichen Luftverteidigungssystem auferlegt werden, von den Armeen (die Kräfte) des einheitlichen Luftverteidigungssystems entsprechend dem Handlungsplan der Diensthabenden der Luftabwehrkräfte der Armeen (die Kräfte) des einheitlichen Luftverteidigungssystems, der von den Verteidigungsministern beider Seiten bestätigt wird, festzulegen.
In einer Periode erhöhter Kriegsgefahr und in einer Kriegszeit sind Russland und Kasachstan berechtigt, über den Einsatz ihrer Armeen (die Kräfte) und die Mittel gemäß der in der nationalen Gesetzgebung vorgesehenen Ordnung entsprechende Entscheidungen zu treffen.
Der Standort des Kommandos des Einheitlichen Luftverteidigungssystems ist Almaty, Republik Kasachstan.
Das Abkommen enthält keine anderen Regeln, als von der Gesetzgebung der Russischen Föderation vorgesehen ist.
Da die Bestimmungen des Abkommens, die Fragen der Verteidigungsfähigkeit der Russischen Föderation und der Sicherung der internationalen Friedens und der Sicherheit berühren, unterliegt das Abkommen aufgrund des Unterpunktes «g» des Punktes 1 des Artikels 15 des Föderalen Gesetzes « Über die internationalen Verträge der Russischen Föderation » der Ratifizierung.
Die Realisierung des Abkommens wird keine zusätzlichen Ausgaben aus dem föderalen Budget nicht verursachen.
7. November 2013, 16:10
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FREUNDE,
da die Medien in der westlichen Welt Stillschweigen über die Kriegsvorbereitungen und die brereits reale „PHYSIKALISCHE KRIEGFÜHRUNG “ der ZION-SATANISTEN bewahren, die Menschen zu Hundertenmillionen in das nie dagewesene Elend stürzen wollen, weil IHR SYSTEM der Gewalt, des Hasses und der Völkerhetze zu Ende geht,-…..wacht auf, es ist extrem ernst !!
Die physikalische Kriegführung gegen die gesamte Menschheit läuft auf Hochtouren, schaut auf die Strassen und seht selber das ERGEBNIS:
LETHARGIE,TEILNAHMSLOSIGKEIT,irreale FÜHRBARKEIT ohne jeden erkennbaren Nutzen für das „SEIN „,im GEGENTEIL, absolut dem Humanismus entgegenwirkend, wie eben genau die Ziele der NWO/GEORGIA GUIDESTONE aussehen…!
Vor allem die HIRNE stehen als ANGRIFFSOBJEKT an allererster Stelle, ohne HIRN sind wir Menschen nur willenlose-führbare Proteinklopse, die zu nichts ausser Kanonenfutter taugen, eben GOYEMs/VIEH, in den ZION_SATANs – Augen !!
Wie schäbig das ist,sollten die erkennen, die noch bei Verstand sind und die Verantwortung vor ihren Kindern und Kindeskindern hegen !!
Mein FLEHEN:
SCHÜTZT EUER und EUER KINDER GEIST/HIRN/LEBEN !!
BABS-I Komplexsystem
Biophysical Anti Brainmanipulation System – Integration
Es gibt weltweit kein besseres und komplexeres System als das BABS-I , dafür arbeitete ich investigativ,konspirativ Jahrzehnte zum ERHALT und SCHUTZE des SEINS !!
LG, der Schöpfung verpflichtet, „ET“ etech-48@gmx.de egon tech
https://techseite.wordpress.com/