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Lobes Digitalfabrik: Auf dem Radar
Abertausende Überwachungskameras filmen den öffentlichen Raum. So nützlich sie für die Strafverfolgung sind – ihre präventive Wirkung bleibt gering.
(Ausschnitt)
Der britische Kriminologe Matthew P. J. Ashby hat in einer interessanten, Ende 2017 erschienenen Studie im „European Journal on Criminal Policy and Research“ den Nutzen von Überwachungskameras anhand von 251 000 Vergehen und Verbrechen, die von der British Transport Police im Zeitraum zwischen 2011 und 2015 im Bahnnetz registriert wurden, analysiert. Der Frage des Nutzens im Sinn eines Ermittlungswerkzeugs vorgelagert ist die, ob die Ermittler die potenziellen Kameras identifizieren, ob das Verbrechen beziehungsweise Vergehen überhaupt von den Überwachungskameras aufgezeichnet wurde und wenn ja, ob dies in hinreichender Qualität geschehen ist. Es gibt ja mannigfaltige Bilder von Überwachungskameras, auf denen man einen Täter – etwa einen Bankräuber – zwar sehen kann, die Qualität aber so minderwertig ist, dass es schier unmöglich ist, die Person zu identifizieren. Ashby wertete Dokumente der britischen Transportpolizei aus, deren Fahnder seit 2010 in den elektronischen Abschlussberichten vermerken müssen, ob die Bilder der Überwachungskameras bei der Aufklärung des Verbrechens hilfreich waren oder nicht.
Das Ergebnis war erstaunlich: In 134 819 Fällen, also mehr als der Hälfte, waren Bilder überhaupt nicht verfügbar und damit nicht nützlich. In 72 042 Fällen (29,2 Prozent) war das Verbrechen nicht aufgezeichnet worden. In lediglich 72 390 Fällen (29,4 Prozent) waren die Bilder aus den Überwachungskameras für die Aufklärung des Verbrechens von Nutzen. Die Effektivität variiert dabei stark vom Delikttyp. Bei Raubüberfällen waren die Aufnahmen in 62,2 Prozent der Fälle nützlich, bei Drogendelikten lediglich bei 10,7 Prozent. Auch Laden- oder Fahrzeugdiebstähle sowie sexuelle Übergriffe lassen sich den Daten zufolge mit Hilfe von Überwachungskameras effektiver aufklären als Betrug oder Sachbeschädigung. Die Wahrscheinlichkeit, einen Täter zu fassen, der einen Raubüberfall begeht, erhöht sich bei brauchbaren Aufnahmen um knapp die Hälfte. Die Studie kommt somit zu dem Ergebnis, dass Überwachungskameras bei der Aufklärung bestimmter Delikttypen nützlich sind.
Man sollte daraus aber nicht den falschen Schluss ziehen, den gesamten öffentlichen Raum mit Überwachungskameras auszurüsten, um Straftaten zu verfolgen, zumal die präventive Wirkung von Videokameras bei Gewaltdelikten gering ist (allenfalls Taschendiebe lassen sich von Kameras abschrecken). Hinzu kommt, dass Täter auf nicht oder weniger intensiv überwachte Räume ausweichen oder Anpassungsstrategien entwickeln, um etwa mit Tarnkleidung nicht erkannt zu werden. Die Generalisierbarkeit der Ergebnisse ist zudem begrenzt, wie Studienautor Ashby einräumt, so dass man von Großbritannien nicht einfach auf Frankreich oder Deutschland schließen kann. Man müsste überdies prüfen, wie valide die Kriminalstatistik ist, ob die Polizei den Nutzen der Videotechnik nicht überschätzt.
Videoüberwachung ist ein intensiver Eingriff in die Grundrechte, wie das Bundesverfassungsgericht in mehreren Entscheidungen betont hat, weshalb ihre Installation sorgfältig abgewogen werden sollte. Das gilt umso mehr, wenn „intelligente“ Videotechniken wie das Gesichtserkennungssystem am Berliner Bahnhof Südkreuz in Betrieb genommen werden, weil die biometrische Erkennung und der automatisierte Datenbankabgleich in ihrer Eingriffsintensität ungleich höher sind. Sicherheit ist kein „Supergrundrecht“, wie Exbundesinnenminister Hans-Peter Friedrich (CSU) erklärte.
Der ehemalige Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar schreibt in seinem Buch „Trügerische Sicherheit“: „Über das Fernsehen und das Internet verbreitete Videosequenzen prägen zunehmend unser Bild darüber, wie es um die Sicherheit bestellt ist – viel stärker als die trockenen Zahlen jeder Kriminalstatistik. Und da immer mehr öffentliche Räume mit immer leistungsstärkeren Videokameras überwacht werden, nimmt auch die Zahl der aufgezeichneten und veröffentlichten Tatverläufe zu. Die so erzeugten visuellen Eindrücke erklären zu einem Teil die zunehmende Kriminalitätsangst.“
Kriminalitätsbekämpfung wird damit zur selbsterfüllenden Prophezeiung. Denn je mehr Kameras installiert werden, desto mehr Straftäter geraten logischerweise ins Visier und desto „erfolgreicher“ erscheint die Überwachungsmaßnahme. Dass Kriminelle auch außerhalb des Radars operieren und Delikte dadurch nicht reduziert werden, scheint aus dem Blickfeld zu geraten. Eine hohe Aufklärungsquote ist kein Ruhmesblatt, wenn die Zahl der Delikte absolut gesehen hoch ist.
Videokameras an neuralgischen Punkten der Stadt wie Bahnhöfen oder öffentlichen Plätzen können ein geeignetes Instrument sein, um Straftaten aufzuklären. Doch der Mörder von Châtelet ließ sich auch von 450 Überwachungskameras nicht von seiner grausamen Tat abhalten.
© Spektrum.de
WACHT auf und SCHÜTZT EUCH !!
SCHÜTZT EUCH vor derartigem UNGEIST,das wird erst noch bitterer !!
SCHÜTZT EUCH !!
Für die,die mit gesundem VERSTAND diese kommende Zeit überleben wollen, sollte das
BABS-I-Komplexsystem
zur PFLICHT gehören !!
LG, der Schöpfung verpflichtet, “ET”
mailto:etech-48@gmx.de
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