Deckt der Staat Mörder in Uniform ? ….Nicht nur, der Tiefe Staat ist der INSZENIERER & REQUIRIERER….extreme Verkommenheit am eigenen Leibe, „ET“

FREUNDE, die ABARTIGKEIT & VERKOMMENHEIT  habe ich persönlich an mir kennengelernt, über Jahre bis zum heutigen Tag an Verfolgung und INSZENIERUNG ….NICHTS darf man ausser acht lassen, JEDE Gelegenheit nutzen diese Strolche aber ihr LOHN  steht schon jetzt fest…aber noch vesuchen SIE 666 minus alle,

siehe : HONIGMAN INHAFTIERUNG   !!   Welch eine Sauerei,jeder kann an mir nachlesen, welche perversen Sauereien denen zu eigen sind…!!  Für Aussenstehende fast nicht nachvollziehbar…!!

“ DEUTSCHE DIENSTE & SEKTEN  sind satanische Strukturen ohne GESETZESGRUNDLAGE “   !!!!!!

Ein ‚ querdenkender BLOG ‚ ist Sammelpunkt für das geraubte Wissen und ich sagte bereits, wer die US-Studien und die HANDLUNGSWEISEN dirigiert….!! Lasst Euch nicht durch allesamt gefälschte US-Studien und NAMEN hinter die FICHTE führen,sie wollen Euch nur in einen GRUPPENZWANG  vom funktionierenden , eigenen VERSTAND befreien, darum nennen sie Sie ja auch PSYCHO-SEKTEN !!!

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Oury Jalloh und neue Erkenntnisse zum Tod in Polizei-Zelle: Deckt der Staat Mörder in Uniform?

https://deutsch.rt.com/inland/60608-oury-jalloh-neue-erkenntnisse-moerder-polizei/

Dummy mit Sensoren, Schweinehaut und Fett versehen im Einsatz für das letzte Brandgutachten 2016 zur Causa Oury Jalloh
Mehr als ein Jahrzehnt ermittelte die Staatsanwaltschaft Dessau-Roßlau wegen des Feuertodes von Oury Jalloh in einer Polizeizelle ins Leere. Nun hat sie einen Mordverdacht gegen konkrete Polizisten erhoben. Doch Sachsen-Anhalts Justiz stellt das Verfahren ein – offenbar auf Anweisung von oben.

von Susan Bonath

Decken Justiz und Politik Mörder in Uniform? Nach dem jüngsten Prozedere um den Feuertod von Oury Jalloh im Dessauer Polizeirevier im Jahr 2005 liegt dieser Schluss nahe. Ein Jahr lang geheim gehaltene Ergebnisse eines Brandversuchs, dann der Abzug der Ermittlungen nach Halle und schließlich die plötzliche Einstellung des Verfahrens sprachen bereits für sich. Nun kam heraus: es gibt einen konkreten Mordverdacht gegen Polizisten. Doch der soll offenbar nicht verfolgt werden.

Screenshot: Tatortvideo des LKA Sachsen-Anhalt

Erhoben hat ihn ausgerechnet die Staatsanwaltschaft Dessau-Roßlau. Mehr als zwölf Jahre lang ermittelte diese zuvor ins Leere. Trotz gegenteiliger Indizien hatte sie auf Selbstmord beharrt und musste sich Vorwürfe der Vertuschung, Ignoranz und Verschleppung gefallen lassen. Doch nach einem Brandversuch im August 2016 hat sie diese Version nun ad acta gelegt. Bereits im April formulierte sie zusammen mit acht Gutachtern – Rechtsmedizinern, Toxikologen und Brandsachverständigen – einen Anfangsverdacht gegen Polizeibeamte. Sie bat den Generalbundesanwalt um Hilfe.

Doch die Bundesanwaltschaft in Karlsruhe blockte ab, schickte die Unterlagen zurück nach Sachsen-Anhalt an die dortige Generalstaatsanwaltschaft mit Sitz in Naumburg. Diese entzog der Dessauer Behörde im Juni die Ermittlungen und übergab das Verfahren an die Staatsanwaltschaft Halle. Bekannt wurde das im August durch Nachhaken von Journalisten. Die Juristen in Halle sollten demnach prüfen, wie weiter fortzufahren sei. Doch kurz darauf, Mitte Oktober, stellten sie das Verfahren ein. Ihre Begründung verewigten sie bereits Ende August in den Akten. Sie widerspricht jener aus Dessau komplett. Es gebe keine Hinweise auf einen Mord.

 Tatverdächtige Polizeibeamte benannt

Ans Licht kam das am vergangenen Freitag im Magdeburger Landtag. Auf Antrag der Linken und Grünen hatte der Rechtsausschuss Sachsen-Anhalts Generalstaatsanwalt Jürgen Konrad und die Leitende Oberstaatsanwältin in Halle, Heike Geyer, in öffentlicher Sitzung befragt. Dabei stellte sich noch mehr heraus: Die Dessauer Staatsanwälte hatten in ihrem Gesuch an die Bundesanwaltschaft sogar mehrere tatverdächtige Polizeibeamte ausdrücklich benannt, gegen die ermittelt werden müsse.

Das räumte Konrad auf hartnäckige Nachfragen der Linke-Abgeordneten Henriette Quade ein. Doch er wiegelte ab: Die Genannten seien in Wahrheit gar nicht tatverdächtig, behauptete er. „Es mussten aber zwei, drei Namen genannt werden, um überhaupt nach Karlsruhe zu kommen“, so Konrad weiter. Denn: ein Verfahren gegen Unbekannt nehme die Bundesanwaltschaft nicht an. Rechtsanwältin Beate Böhler, die den in Guinea lebenden Vater des Opfers vertritt, hält Konrads Aussage für „juristischen Blödsinn“. Gegenüber der Autorin erklärte sie nach der Sitzung in Magdeburg:

Wenn ein Staatsanwalt einen Mordverdacht formuliert und darin Personen benennt, die er gar nicht für tatverdächtig hält, wäre das eine Falschbeschuldigung.

Eine Attrappe zur Analyse der tatsächlichen Todesumstände

Im August hatte der Generalstaatsanwalt in einer Pressemitteilung verkündet, er habe den Fall aus Dessau abgezogen, weil die Behörde überlastet gewesen sei. Halle sei besser ausgestattet mit Kapitaldezernenten. Außerdem schade ein unabhängiger Blick auf den Fall nicht. Das wiederholte Konrad vor den Abgeordneten, fügte aber hinzu:

In Dessau hätte die Staatsanwaltschaft die Polizei mit Ermittlungen betrauen müssen. Das geht natürlich nicht, weil dann die Polizei gegen sich selbst ermitteln würde.

Konrad habe darum die Staatsanwaltschaft Halle hinzugezogen. Zunächst habe er überlegt, den Fall Ermittlern außerhalb von Sachsen-Anhalt zu übergeben. Letztendlich sei er dem Wunsch von Oberstaatsanwältin Geyer aus Halle gefolgt: „Ich habe angeregt, dass wir das übernehmen“, betonte sie.

Neben Geyer seien zwei weitere Kollegen mit dem Fall betraut gewesen, erklärte sie. Innerhalb von nicht einmal drei Monaten wollen diese sich durch sechs Umzugskartons voller Akten gearbeitet haben. Angesichts des Umfangs – weit mehr als zehntausend Seiten Vernehmungsprotokolle, Gutachten, Verfügungen, Anzeigenerstattungen, gesonderte Ermittlungen, Gerichtsurteile und einiges mehr – erscheint das zweifelhaft.

Ganz bei der Wahrheit blieben Konrad und Geyer gegenüber dem Ausschuss nicht. So beteuerten sie zum Beispiel, die Gutachter der Dessauer Staatsanwälte hätten so unterschiedliche Schlüsse gezogen, dass man „weder einen Selbstmord noch eine Brandlegung durch Dritte ausschließen kann“. Weitere Ermittlungen seien daher nicht erfolgversprechend.

Gutachter einig: Opfer kann Feuer nicht gelegt haben

Anwältin Böhler hielt dagegen: Die Experten seien sich in mehreren Punkten einig gewesen. So sei deren Einschätzung nach „Oury Jalloh beim Brandausbruch tot oder in Agonie verfallen“, also handlungsunfähig gewesen, gab sie an. So stehe es in den neuen Akten, die sie einige Tage zuvor auf Antrag erhalten habe.

Weiterhin seien die Gutachter sich einig, dass mindestens eine kleine Menge Brandbeschleuniger im Spiel gewesen sei. Der Schweizer Brandexperte Kurt Zollinger, der den Versuch durchgeführt hatte, sei sicher: Der an Händen und Füßen Gefesselte könne kein Feuerzeug dabeigehabt haben.

Screenshot: Tatortvideo des LKA Sachsen-Anhalt

Die Sache mit dem Feuerzeug ist seit langem fragwürdig. Drei Tage nach dem Brand hatte die Polizei eines präsentiert. Das verschmorte Utensil sei aus einer Asservatentüte gefallen, behauptete sie. Fest steht: Die Tatortgruppe des LKA Sachsen-Anhalt hatte es nicht im Brandschutt gefunden. Gutachter des Landgerichts Magdeburg konnten 2012 keine eingeschmolzenen Spuren aus der Zelle in dem Feuerzeug finden, dafür tatortfremde. Unter anderem das löste die neuen Ermittlungen der Dessauer Staatsanwälte erst aus.

Falschaussagen nicht geahndet

Dass Polizisten im Laufe der Ermittlungen gelogen hatten, konstatierte sogar Richter Manfred Steinhoff nach dem ersten Prozess in Dessau öffentlich. Auf Quades Frage, wie die Staatsanwälte dies verfolgt hätten, gab Konrad an, man habe in sieben Fällen Ermittlungen eingeleitet, diese alsbald aber einstellen müssen. Denn:

Da es um unterschiedliche Versionen ging, konnte man am Ende nicht sagen, wer gelogen und wer die Wahrheit gesagt hat. Das war unmöglich.

Ganz so stimmt das nicht. So hatte etwa die Zeugin Beate H., damals stellvertretende Dienstgruppenleiterin der Polizei Dessau, sowohl am Tattag als auch später vor Gericht beteuert, sie habe Oury Jalloh noch rufen gehört, als ihr Vorgesetzter Andreas S. und der Polizist Gerhard M. auf dem Weg zur brennenden Zelle waren. Das war frühestens sieben Minuten nach dem ersten Anschlagen des Rauchmelders der Fall.

Alle Mediziner haben das längst ausgeschlossen. Denn Oury Jalloh hatte kein Kohlenmonoxid im Herzblut. Auch einen erhöhten Noradrenalinspiegel stellten die Rechtsmediziner nicht bei ihm fest. Darauf stützen sie ihr Fazit: Das Opfer kann weder Rauch eingeatmet, noch sich im Todeskampf befunden haben. Es war also mindestens bewusstlos und starb spätestens eine Minute nach dem Brandausbruch.

Mitglieder der Initiative

Obwohl man das seit Jahren weiß, blieb Beate H. mit dieser offenkundigen Falschaussage unbehelligt. Dabei wäre es interessant zu erfahren, aus welchem Grund sie unbedingt „belegen“ wollte, dass Oury Jalloh noch gelebt habe. Hatte sie Hinweise auf Misshandlungen und eine mögliche Verdeckungstat? Warum wollte sie die Kollegen ausgerechnet mit dieser Geschichte schützen?

Wo sind die Asservate?

Unklar bleibt, ob asservierte innere Organe des Toten noch existieren oder nicht. Bereits im letzten Jahr hätten die Anwältinnen der Opferfamilie, Beate Böhler und Gabriele Heinecke, die Herausgabe an die Charité Berlin beantragt. Dort wollen sie diese erneut untersuchen lassen. Damit könne zweifelsfrei belegt werden, ob Jalloh beim Brandausbruch noch lebte oder schon tot war.

Im Obduktionsbericht der Universitätsklinik Halle von 2005 ist die Rede davon, dass das Opfer etwa Rußpartikel in der Luftröhre gehabt habe, also noch geatmet haben müsse. Wogegen wiederum der negative Kohlenmonoxid-Befund spricht. Vor zwei Jahren fand der Sachverständige Iain Peck zudem heraus, dass von der Luftröhre nicht einmal ein Foto existiert. Fälschlicherweise war ein Bild der Speiseröhre als diese deklariert worden. Den Juristinnen mangelt es an eindeutigen Beweisen.

Doch die Staatsanwaltschaft Dessau-Roßlau habe nicht auf ihren Antrag auf Herausgabe der Asservate reagiert, sagte Böhler. Und Staatsanwältin Geyer aus Halle habe mitgeteilt, es gebe keine Asservate. Vor dem Rechtsausschuss danach befragt, erklärte Geyer hingegen, sie wisse nicht, wo diese sich befinden. Es sei nicht ihre Aufgabe gewesen, sich darum zu kümmern. Sie habe nur die Akten geprüft.

Die Frage bleibt: Wurden die Asservate vernichtet? Auch die Linksfraktion will das wissen. „Wir werden eine Anfrage stellen, ob es sie noch gibt oder nicht“, gab die Parlamentarierin Quade im Ausschuss bekannt. Sie wolle nur ein ja oder ein Nein. Geyer und Konrad wollten oder konnten ihr das nicht beantworten.

Namen Beschuldigter geschwärzt

Wie Konrad darlegte, ist das Verfahren trotz eingestellter Ermittlungen noch nicht zu Ende. Die Rechtsbeistände der Familie hätten Beschwerde dagegen eingelegt. Böhlers Kollegin, Gabriele Heinecke, die den Bruder des Opfers vertritt, bestätigte das. Sollte die Beschwerde ins Leere laufen, „werden wir ein Klageerzwingungsverfahren anstreben“, erklärte Heinecke auf Anfrage.

Dazu sei es wichtig, auch die Namen der von der Staatsanwaltschaft Dessau-Roßlau Beschuldigten zu erfahren, gab Anwältin Böhler in Magdeburg zu Bedenken. Denn in den Akten habe die Behörde ihre Namen unkenntlich gemacht. „Da geht es um Datenschutz“, beteuerte Konrad in Magdeburg. Böhler meinte hingegen, dass Nebenklageberechtigte sehr wohl Anspruch darauf hätten, zu erfahren, wen die Ermittler der Tat beschuldigen. Man werde beantragen, die Daten herauszugeben.

Linke fordern unabhängige Untersuchungen

Henriette Quade von den Linken zeigte sich nach der Sitzung entrüstet. Sie forderte erneut eine Unabhängige Untersuchungskommission. Fest steht: Die Landesregierung aus CDU, SPD und Grünen wird ihre Fraktion dabei nicht unterstützen. Quade teilte mit:

Nach über zwölf Jahren ändert also die Staatsanwaltschaft Dessau ihre Einschätzung zur Frage, ob das Vorliegen eines Deliktes ausgeschlossen werden kann und ist fortan nicht mehr für das Verfahren zuständig. Nach der Geschichte des Falles und der be- und verhinderten Aufklärung durch staatliche Stellen ist das ein verwunderlicher und überraschender Vorgang, der Fragen neu aufwirft und bestehende nicht beantwortet.

Quades Anliegen, die Akten einzusehen, verhinderten die Regierungsfraktionen CDU, SPD und Grüne. Der Grünen-Politiker Sebastian Striegel betonte gegenüber der Autorin, seine Fraktion habe das ursprünglich auch gewollt. „Im Tausch gegen die Öffentlichkeit mussten wir hier leider zurückstecken“, bedauerte er aber.

So tagen Ausschüsse im Landtag geheim, es sei denn, die Mehrheit der Parlamentarier, also die Regierungsbeteiligten, stimmt dafür, sie öffentlich abzuhalten. „Wir haben im Koalitionsvertrag vereinbart, uns an gemeinsame Abstimmungsvorgaben zu halten“, so Striegel. Der Deal war demnach: Öffentlichkeit ja, Akteneinsicht nein. Seine Fraktion fordert nun unabhängige Polizeibeschwerdestellen.

CDU, SPD und AfD wollen weitere Ermittlungen verhindern

Die Christ- und Sozialdemokraten sowie die AfD sind mit dem Ausgang der Befragung zufrieden. „Unser Rechtsstaat funktioniert“, lobte der CDU-Abgeordnete Jens Kolze in einer Mitteilung. Angeblich hätten Konrad und Geyer hinreichend dargelegt, dass weitere Ermittlungen keinen Anfangsverdacht begründen könnten. Die Linke stelle hier die Gewaltenteilung in Frage, wetterte Kolze. Das Parlament sei schließlich nicht die Revisionsinstanz der Gerichte. Silke Schindler von der SPD sieht das ähnlich. Die Anhörung habe keinen Anhalt dafür geliefert, dass die Staatsanwälte nicht ordentlich gearbeitet hätten, erklärte sie.

Zustimmung erhielten sie von der AfD. Deren Abgeordneter Mario Lehmann nutzte die Gelegenheit, den 2012 wegen fahrlässiger Tötung zu einer Geldstrafe von 10.800 Euro (bezahlt von der Gewerkschaft der Polizei) verurteilten früheren Dienstgruppenleiter Andreas S. in Schutz zu nehmen. Weil Oury Jalloh eine Minute nach Brandausbruch tot gewesen sei, habe S. ihn gar nicht retten können. Somit sei das Urteil falsch.

Zudem rief der AfD-Mann nach dem endgültigen Abschluss des Verfahrens. Den Linken und Grünen warf er vor, den Fall für eigene Publicity zu missbrauchen. Vor einigen Wochen hatte Lehmann, der selbst Polizist ist, im Parlament den ungeklärten Feuertod Jallohs als „ausgelutschten Kaugummi“ bezeichnet.

Tatsächlich sind Zeugenaussagen nicht vertrauensvoll, da sie sich oft Sachen einbilden. Und so etwas wie ein Rufen kann man sich durchaus im Chaos einbilden. Vielleicht hat auch jemand anderes gerufen und sie hielt es für sein Rufen. Selbst wenn sie gelogen hat, klingt es hier einseitig und feindselig. Der Objektivität Willen würde ich zumindest erwähnen, dass Beate H. nicht gelogen, sondern es sich eingebildet haben könnte.

FREUNDE , ich kann hier keine WAHRHEITSWERTUNG abgeben aber aus eigener Erfahrung würde ich, da VERKOMMENHEIT  in Uniform präsent ist, dass jegliche INSZENIERUNG  möglich ist…LÜGE  ist HAUPTINSTRUMENT  derer, danach die ‚ festgeschriebene ‚ INSZENIERUNG  ……!!! 

Original-Artikel aus dem KNAST -KNASTBERICHT 2014,wie sich die Bilder gleichen…Psychotronik – Fakten einer EMF- Besendung mit folgender Beschwerde und ärztlicher Vorstellung der pathologischen Entgleisungen Veröffentlicht am 26/07/2014….erkennt das GLEICHNIS „ET „

        ARTIKEL von mir,“ET“,aus der JVA Neubrandenburg-ehemaliger STASI-Knast,dort wurde ich 8 Monate durch eine INSZENIERUNG in Einzelzelle maltretiert,Mikrowellen,Infraschall,Induktionsschleife unter dem Bett und Applikation radioaktiver Partikel ins Kopfkissen…WERT der Haarprobe : 23 Mikrosievert…also zumindest extrem pathologisch,wenn nicht tödlich….!! … Weiterlesen

Erinnerung aus KNAST-Beitrag vom 10.08.2014 von mir, „ET“,…lest nach und auch im Archiv im BLOG….INSZENIERUNG;KRIMINALISIERUNG;PSYCHIATRISIERUNG / MIKROWELLENTERROR ;RADIOAKTIVE ISOTOPE ;….BIOHAZZARD-VERCHIPUNG…..purer ZION-SATANISMUS …!! „ET“

FREUNDE, lest und wertet selbst und vergleicht das,was ander über mich schreiben,die die ungeheuren Ausmasse der MANIPULATION des GEISTES und somit der DNA ,erkannt haben,lest und erkennt,es bleibt EUCH und EUREN (unseren ) KINDERN  nicht mehr viel ZEIT…..! Der neueste … Weiterlesen

                               WACHT auf und SCHÜTZT EUCH !!

SCHÜTZT EUCH vor derartigem UNGEIST,das wird erst noch bitterer !!

SCHÜTZT EUCH !!

“Der letzte Meter gehört dem INDIVIDUUM ! ”

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BABS-I = Biophysical Anti-Brain Manipulation

System-Integration

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Für die,die mit gesundem VERSTAND diese kommende Zeit überleben wollen, sollte das

BABS-I-Komplexsystem

zur PFLICHT gehören  !!

LG, der Schöpfung verpflichtet, “ET”

mailto:etech-48@gmx.de

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